Der Beitrag behandelt das bundesrätliche Beschwerdeverfahren gemäss Art. 72 ff. VwVG. Er klärt, gegen welche Verfügungen die Beschwerde an den Bundesrat offensteht und wann zuerst das jeweils zuständige Departement als Aufsichtsbehörde gemäss Art. 47 Abs. 1 lit. d VwVG (zulässige Vorinstanz) als Rechtsmittelbehörde amten respektive entscheiden muss. Er illustriert dies an Praxisbeispielen und erläutert, was Parteien und Behörden dazu beachten sollten. Zugleich zeigt der Beitrag, wo sich die laufende «kleine BGG-Revision» auf das bundesrätliche Beschwerdeverfahren auswirken könnte.
Dateien
Das bundesrätliche Beschwerdeverfahren und die «vergessene» Vorinstanz