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Die Ungebührlichkeit von Eingaben im Zivilprozess

Erschienen am: 2024-11-25, in Jean-Pascal Stoll, Die Ungebührlichkeit von Eingaben im Zivilprozess, ex/ante 2024, S. 140 - 148

Co-Autor:innen
Keine
Sprache
DE
Peer Reviewed
ja
Abstract
Der Aufsatz behandelt die Ungebührlichkeit von Eingaben im Zivilprozess gemäss Art. 132 Abs. 2 ZPO. Parteien und andere Verfahrensbeteiligte sind verpflichtet, in ihren schriftlichen Eingaben einen gewissen Anstand zu wahren. Ungebührliche Äusserungen, die die Würde des Gerichts oder anderer Beteiligter verletzen, führen zu einer gerichtlichen Nachfrist zur Verbesserung der Eingabe. Der Beitrag erläutert den Normzweck (geordneter Geschäftsgang und Schutz vor Anstandsverletzungen), den Begriff der Ungebührlichkeit, die Nachfristregelung sowie die Rechtsfolgen (Beachtlichkeit oder Unbeachtlichkeit der Eingabe). Weitere Konsequenzen wie disziplinarische Massnahmen, anwaltliche Sanktionen oder strafrechtliche Verantwortung werden ebenfalls angesprochen. Das Gericht verfügt über einen weiten Ermessensspielraum, wobei die Rückweisung zur Verbesserung als Mittelweg den prozessualen Anstand sichert, ohne den Zugang zum Recht unverhältnismässig zu beschränken.
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