Am 17. März 2023 verabschiedete das Parlament die ZPO-Revision,
welche nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist per 1. Januar 2025 in Kraft treten wird. Die Revision bringt eine Vielzahl von Änderungen in der ZPO, die sich nicht nur auf eine Übernahme der bundesgerichtlichen Rechtsprechung beschränken und über den ursprünglichen Entwurf des Bundesrates hinausgehen. Die Verfasser geben einen umfassenden Überblick über die Revision und nehmen eine erste Einordnung vor.