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Maschinelle Gesichtserkennung im öffentlichen Raum

Erschienen am: , in sui generis 2022, S. 53-61

Autor:in
Liliane Obrecht
Co-Autor:innen
Nadja Braun Binder Eliane Kunz
Sprache
DE
Peer Reviewed
ja
Abstract
Der Einsatz von maschineller Gesichtserkennung im öffentlichen Raum birgt die Gefahr einer gesellschaftlichen Massenüberwachung. Werden dabei biometrische Daten, die ein Individuum eindeutig identifizieren, genutzt, handelt es sich nach dem neuen Datenschutzgesetz um eine Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten. Die maschinelle Gesichtserkennung ist in der Schweiz regulatorisch kaum umrissen. Dabei sind Überlegungen dazu dringend geboten. Dies ergibt sich einerseits aus der Grundrechtsrelevanz der Thematik, andererseits fordern zivil-gesellschaftliche Organisationen ein entsprechendes Verbot. Auch die geplante EU-Regelung zur künstlichen Intelligenz, in der die Gesichtserkennung enthalten ist, sollte in den Erwägungen berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund gibt der vorliegende Aufsatz einen Überblick über die im Zusammenhang mit maschineller Gesichtserkennung im öffentlichen Raum auftretenden Rechtsfragen und befasst sich mit der Frage der Notwendigkeit eines Verbots oder Moratoriums.
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