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Verfügung und automatisierte Einzelentscheidung – same same but different?

Erschienen am: 2022-11-01, in ex/ante 2 (2022), S. 38-45

Autor:in
Liliane Obrecht
Co-Autor:innen
Keine
Sprache
DE
Peer Reviewed
ja
Abstract
Das Verwaltungsverfahren ist massgeblich vom Verfügungsbegriff bestimmt. Im Zuge der Revision des Datenschutzgesetzes wird der Begriff der automatisierten Einzelentscheidung eingeführt – und als «gewöhnliche Verfügung» bezeichnet. Der Frage, ob diese beiden Begriffe identisch sind oder sich nicht doch unterscheiden, geht der vorliegende Aufsatz nach.
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