Cloud Computing ist verbreitet, eine Einordnung in das Schweizerische Zivilrecht fehlt. Die Prüfung von Ansprüchen des Vertragspartners gegen denCloud Provider wegen Leistungsstrungen wirft zunächst materielle Fragenauf: Welche gesetzlichen Leistungsaustauschverhältnisse können für dasCloud Computing herangezogen werden? Wo sind einseitige Vertragsbestimmungenunwirksam? Wie lässt sich der Wert von Daten bestimmen?Die Auslagerung an den Cloud Provider führt zu einer Informationsasymmetrie.Im Zivilprozess bedeutet dies regelmässig, dass die Beweismittel, die derVertragspartner für seine Beweisführung benötigt, bei seinem Prozessgegnerliegen.Diese Dissertation ordnet die Leistungen des Cloud Providers den Nominatkontraktenzu, identifiziert die beweisrelevanten Verfahrensschritte und beschreibtdie geeigneten prozessualen Instrumente zur überwindung derInformationsasymmetrie.
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Der Zivilprozess gegen den Cloud Provider: Unter besonderer Berücksichtigung des Beweisrechts der Schweizerischen Zivilprozessordnung